Neues Urteil zur Steuer auf die private Photovoltaikanlage und das häusliche Blockheizkraftwerk
Datum: Montag, dem 21. März 2011
Thema: Alternative Energien NET Infos


Die private Photovoltaikanlage und eigene Blockheizkraftwerke werden nun im Rahmen der Steuer vom Finanzamt anerkannt. Es kann Vorsteuer gelten gemacht werden, allerdings unterliegen auch die Einnahmen der Steuer.

Essen, im März 2011. Endlich hat die Finanzverwaltung eine Stellungnahme zur Unternehmereigenschaft für die Steuer beim Betreiben einer privaten Photovoltaikanlage und eines Blockheizkraftwerk (BHKW) durch Privatpersonen veröffentlicht. Nachdem der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil aus 2008 ( BFH V-R-80/07 ) bereits klar gestellt hatte, dass der Verkauf von Strom durch Einspeisung in ein allgemeines Stromnetz der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dient, hat nunmehr auch das Bundesministerium der Finanzen eine entsprechende Stellungnahme unter dem 14.3.2011 veröffentlicht.

Die Verwaltung hat bislang die Meinung vertreten, es läge keine Unternehmereigenschaft vor mit der Folge, dass die Umsatzsteuer aus dem Kauf der Photovoltaikanlage oder des BHKW nicht erstattet wurde. Das BMF hat jetzt auch klargestellt, dass die Verwaltung die Unternehmerschaft anerkennt und dass es nicht auf die Art der Energieerzeugung ( Solar oder Verbrennung ) und auf die unterschiedlichen Antriebe ( Oel, Gas, Holz usw. ) ankommt, ob jemand Unternehmer ist, oder nicht. Sobald der Verkauf von Strom durch Einspeisung in ein allgemeines Stromnetz vorliegt, welcher ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur vorübergehend erfolgt, liegt eine Unternehmerschaft vor.

"Diese rechtliche Klarstellung ist enorm wichtig für die Rechtssicherheit. Somit können Personen, die eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW als alternative Energieversorgung anschaffen wollen, und den Strom ganz oder teilweise in das Netz einspeisen, die Steuer bei Kauf des BHKW als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Das Finanzamt wird die Vorsteuer nunmehr aufgrund des BMF Schreibens erstatten." erklärt Steuerberater Andreas Weiss aus essen, der seine Mandanten speziell zu diesen Thema berät. Durch die aktuellen Ereignisse in Japan wird das Thema Erneuerbare Energien in naher Zukunft noch ein viel größeres Thema werden und viele Personen werden sich Alternativen zur Kernenergie suchen. Hierbei spielen die "Steuern" eine große Rolle und sollten zu Beginn an berücksichtigt werden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Steuer auf die private Photovoltaikanlage oder das eigene BHKW haben, finden Sie zusätzliche Informationen unter http://www.steuerberatung-weiss.de/erneuerbare-energien.php

Steuerberater Andreas Weiss Essen

In 2010 haben sich meine Frau und ich entschlossen, einen ganz neuen, speziellen Typ von Steuerberatungskanzlei zu etablieren. - Weg von der anonymen Großkanzlei mit zahlreichen Mitarbeitern und Kunden aller Art und Größe. Unsere heutige Kanzlei wird geprägt von der Spezialisierung auf Freiberufler und Privatkunden, wobei ich großen Wert lege auf die vollständige und persönliche Bearbeitung aller Anliegen unserer Mandanten. Dazu gehört übrigens auch die vermeintlich "einfache" Buchhaltung, die ich gerne für Sie erledige. Hierdurch wird eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Mandant und uns als Steuerberater überhaupt erst möglich.

Weitere Informationen unter www.steuerberatung-weiss.de
Steuerberater Andreas Weiss
Weiss
Alte Hauptstraße 30
45289 Essen
0201/185 999 32

http://steuerberatung-weiss.de/

Pressekontakt:
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40221
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Die private Photovoltaikanlage und eigene Blockheizkraftwerke werden nun im Rahmen der Steuer vom Finanzamt anerkannt. Es kann Vorsteuer gelten gemacht werden, allerdings unterliegen auch die Einnahmen der Steuer.

Essen, im März 2011. Endlich hat die Finanzverwaltung eine Stellungnahme zur Unternehmereigenschaft für die Steuer beim Betreiben einer privaten Photovoltaikanlage und eines Blockheizkraftwerk (BHKW) durch Privatpersonen veröffentlicht. Nachdem der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil aus 2008 ( BFH V-R-80/07 ) bereits klar gestellt hatte, dass der Verkauf von Strom durch Einspeisung in ein allgemeines Stromnetz der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dient, hat nunmehr auch das Bundesministerium der Finanzen eine entsprechende Stellungnahme unter dem 14.3.2011 veröffentlicht.

Die Verwaltung hat bislang die Meinung vertreten, es läge keine Unternehmereigenschaft vor mit der Folge, dass die Umsatzsteuer aus dem Kauf der Photovoltaikanlage oder des BHKW nicht erstattet wurde. Das BMF hat jetzt auch klargestellt, dass die Verwaltung die Unternehmerschaft anerkennt und dass es nicht auf die Art der Energieerzeugung ( Solar oder Verbrennung ) und auf die unterschiedlichen Antriebe ( Oel, Gas, Holz usw. ) ankommt, ob jemand Unternehmer ist, oder nicht. Sobald der Verkauf von Strom durch Einspeisung in ein allgemeines Stromnetz vorliegt, welcher ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur vorübergehend erfolgt, liegt eine Unternehmerschaft vor.

"Diese rechtliche Klarstellung ist enorm wichtig für die Rechtssicherheit. Somit können Personen, die eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW als alternative Energieversorgung anschaffen wollen, und den Strom ganz oder teilweise in das Netz einspeisen, die Steuer bei Kauf des BHKW als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Das Finanzamt wird die Vorsteuer nunmehr aufgrund des BMF Schreibens erstatten." erklärt Steuerberater Andreas Weiss aus essen, der seine Mandanten speziell zu diesen Thema berät. Durch die aktuellen Ereignisse in Japan wird das Thema Erneuerbare Energien in naher Zukunft noch ein viel größeres Thema werden und viele Personen werden sich Alternativen zur Kernenergie suchen. Hierbei spielen die "Steuern" eine große Rolle und sollten zu Beginn an berücksichtigt werden.

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