Biogas-Anlage 'Cash Cow KG' – Wie geht es nach der Insolvenzantragstellung der Fonds-KG weiter?
Datum: Freitag, dem 28. Oktober 2011
Thema: Alternative Energien NET Infos


OpenPr.de: Mit Rundschreiben vom 05.07.2011 ließ die „Aufwind Schmack Betriebs GmbH & Co. Dritte Cash Cow KG“ ihre Anleger um die dortige Insolvenzantragstellung beim AG Regensburg wissen. Den Anlegern wurde nicht nur der Totalverlust des eingesetzten Kapitals mitgeteilt; mit der Mitteilung um die Insolvenzantragstellung über das Vermögen der Fonds-KG mussten nicht wenige Anleger erstmals die grundsätzlich einer Fondsbeteiligung immanenten Risiken zur Kenntnis nehmen, vor allem die Tatsache, dass trotz Bewerbung alternativer Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen das eingesetzte Kapital weg ist.

„Bei dieser Fondsbeteiligung wurde mit bis zu 313% Ausschüttungen über dem Prognosezeitraum von 21 Jahren geworben, die Darstellung um alternative Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen von den agierenden Beratern nicht selten dazu verwandt wurde, die Anleger zur Zeichnung dieses Biogasfonds zu bewegen. Um die einer Fondsbeteiligung immanenten Risiken wurden indes die wenigsten Anleger informiert, selbst ein Biogasfonds, welcher auf die „Kraft der nachwachsenden Rohstoffe“ setzt, spezifische Risiken bis hin zum Totalverlust beinhaltet, über welche schlichtweg nach unserer bisherigen Erfahrung nicht gesprochen wurde“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Diese verweist auf die aktuelle anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH, wonach potentiellen Zeichnern vor deren Beitrittsentscheidung zu einem Fonds ein zutreffendes Bild über die Beteiligung vermittelt werden muss. Im Falle einer Rückabwicklung ist der Anleger so zu stellen, als wenn er die Beteiligung nie gezeichnet hätte. Steuervorteile werden in der Regel nicht schadensmindernd angerechnet, Steuernachteile hingegen als Schaden geltend gemacht werden können.

OpenPr.de: Mit Rundschreiben vom 05.07.2011 ließ die „Aufwind Schmack Betriebs GmbH & Co. Dritte Cash Cow KG“ ihre Anleger um die dortige Insolvenzantragstellung beim AG Regensburg wissen. Den Anlegern wurde nicht nur der Totalverlust des eingesetzten Kapitals mitgeteilt; mit der Mitteilung um die Insolvenzantragstellung über das Vermögen der Fonds-KG mussten nicht wenige Anleger erstmals die grundsätzlich einer Fondsbeteiligung immanenten Risiken zur Kenntnis nehmen, vor allem die Tatsache, dass trotz Bewerbung alternativer Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen das eingesetzte Kapital weg ist.

„Bei dieser Fondsbeteiligung wurde mit bis zu 313% Ausschüttungen über dem Prognosezeitraum von 21 Jahren geworben, die Darstellung um alternative Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen von den agierenden Beratern nicht selten dazu verwandt wurde, die Anleger zur Zeichnung dieses Biogasfonds zu bewegen. Um die einer Fondsbeteiligung immanenten Risiken wurden indes die wenigsten Anleger informiert, selbst ein Biogasfonds, welcher auf die „Kraft der nachwachsenden Rohstoffe“ setzt, spezifische Risiken bis hin zum Totalverlust beinhaltet, über welche schlichtweg nach unserer bisherigen Erfahrung nicht gesprochen wurde“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Diese verweist auf die aktuelle anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH, wonach potentiellen Zeichnern vor deren Beitrittsentscheidung zu einem Fonds ein zutreffendes Bild über die Beteiligung vermittelt werden muss. Im Falle einer Rückabwicklung ist der Anleger so zu stellen, als wenn er die Beteiligung nie gezeichnet hätte. Steuervorteile werden in der Regel nicht schadensmindernd angerechnet, Steuernachteile hingegen als Schaden geltend gemacht werden können.





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