Militärische Radaranlage kein Hindernis für Windenergieanlage!
Datum: Mittwoch, dem 20. August 2008
Thema: Alternative Energien NET Infos


Mit Urteil vom 15. Juni 2008 hat das Verwaltungsgericht Aachen der Klage eines zukünftigen Betreibers gegen die nicht erteilte Genehmigung für eine Windenergieanlage im Umfeld eines Militärflughafens stattgegeben. Prof. Dr. Martin Maslaton, Landesvorstand des Bundesverbandes Windenergie (BWE) e. V., Regionalverband Sachsen und prozessbevollmächtigter Anwalt erläutert dazu: "Die Windenergieanlage soll in einer Entfernung von 9 bis 10 Kilometer vom militärischen Flugplatz Geilenkirchen errichtet werden. Die Luftverkehrsbehörde verweigerte die Genehmigung, da die Radaranlage durch die Windenergieanlage beeinträchtigt und eine Gefahr für die Flugsicherheit sein könnte. Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit seiner Entscheidung nunmehr klargestellt, dass allein die Vermutung einer Beeinträchtigung nicht ausreicht, um die Genehmigung der Anlage zu verweigern."

Mit Urteil vom 15. Juni 2008 hat das Verwaltungsgericht Aachen der Klage eines zukünftigen Betreibers gegen die nicht erteilte Genehmigung für eine Windenergieanlage im Umfeld eines Militärflughafens stattgegeben. Prof. Dr. Martin Maslaton, Landesvorstand des Bundesverbandes Windenergie (BWE) e. V., Regionalverband Sachsen und prozessbevollmächtigter Anwalt erläutert dazu: "Die Windenergieanlage soll in einer Entfernung von 9 bis 10 Kilometer vom militärischen Flugplatz Geilenkirchen errichtet werden. Die Luftverkehrsbehörde verweigerte die Genehmigung, da die Radaranlage durch die Windenergieanlage beeinträchtigt und eine Gefahr für die Flugsicherheit sein könnte. Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit seiner Entscheidung nunmehr klargestellt, dass allein die Vermutung einer Beeinträchtigung nicht ausreicht, um die Genehmigung der Anlage zu verweigern."





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