Mit Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen!
Datum: Freitag, dem 26. Juni 2009
Thema: Alternative Energien NET Infos


Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen damit bis zu 90 Prozent der eingesetzten Energie. Dank der stark verbesserten Primärenergieausnutzung erzeugen sie etwa 34 Prozent weniger Kohlendioxid als bei konventioneller getrennter Bereitstellung von Wärme und Strom.
Mini-KWK-Anlagen beispielsweise können überall dort eingesetzt werden, wo viele Stunden im Jahr Wärme gebraucht wird. Dies sind besonders Wohngebäude (Warmwasserbereitung), Gewerbebetriebe, Schulen, Hotels, Altenheime oder auch Sportstätten. Kraft-Wärme-Kopplung ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen. Deshalb fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen der Klimaschutzinitiative die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Gesamtleistung von 50 kWel.
Der Bundestag hat es sich zudem durch die Verabschiedung der KWKG-Novelle (KWKG 2009), die ab dem 1. Januar 2009 in Kraft trat, zum Ziel gesetzt, den Beitrag der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen.

Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen damit bis zu 90 Prozent der eingesetzten Energie. Dank der stark verbesserten Primärenergieausnutzung erzeugen sie etwa 34 Prozent weniger Kohlendioxid als bei konventioneller getrennter Bereitstellung von Wärme und Strom.
Mini-KWK-Anlagen beispielsweise können überall dort eingesetzt werden, wo viele Stunden im Jahr Wärme gebraucht wird. Dies sind besonders Wohngebäude (Warmwasserbereitung), Gewerbebetriebe, Schulen, Hotels, Altenheime oder auch Sportstätten. Kraft-Wärme-Kopplung ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen. Deshalb fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen der Klimaschutzinitiative die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Gesamtleistung von 50 kWel.
Der Bundestag hat es sich zudem durch die Verabschiedung der KWKG-Novelle (KWKG 2009), die ab dem 1. Januar 2009 in Kraft trat, zum Ziel gesetzt, den Beitrag der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen.





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