Kraft-Wärme-Kopplung - Neue Förderung!
Datum: Freitag, dem 05. September 2008
Thema: Alternative Energien NET Tipps


Seit dem 1. September 2008 ist die Investitionsförderung für Mini-KWK möglich und die Novellierung des KWK-Gesetzes steht für den Jahresanfang 2009 an.
Die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung soll nach dem Willen der Bundesregierung massiv vorangetrieben werden und bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung erreichen. Damit dies gelingt, wird die Förderung von KWK-Anlagen neu geordnet und ausgebaut. Zwei wichtige Termine für die Kraft-Wärme-Kopplung stehen dabei an: der 1. September 2008 und der 1. Januar 2009.
Ab dem 1. September 2008 wird die Neuerrichtung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt (Mini-KWK) mit einem Zuschuss gefördert, der sich aus der elektrischen Leistung errechnet. Für besonders umweltfreundliche Anlagen gibt es noch einen Bonus oben drauf.

Seit dem 1. September 2008 ist die Investitionsförderung für Mini-KWK möglich und die Novellierung des KWK-Gesetzes steht für den Jahresanfang 2009 an.
Die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung soll nach dem Willen der Bundesregierung massiv vorangetrieben werden und bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung erreichen. Damit dies gelingt, wird die Förderung von KWK-Anlagen neu geordnet und ausgebaut. Zwei wichtige Termine für die Kraft-Wärme-Kopplung stehen dabei an: der 1. September 2008 und der 1. Januar 2009.
Ab dem 1. September 2008 wird die Neuerrichtung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt (Mini-KWK) mit einem Zuschuss gefördert, der sich aus der elektrischen Leistung errechnet. Für besonders umweltfreundliche Anlagen gibt es noch einen Bonus oben drauf.





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