Novellierung des EEG: Die Bremer Landesbank plädiert für Beibehaltung der Ausbaumengen und Einhaltung der Zielsetzungen der Klimakonferenz in Paris!
Datum: Donnerstag, dem 26. Mai 2016
Thema: Alternative Energien NET News


Die Bremer Landesbank zur Novellierung des EEG:

Bremen/Oldenburg (ots) - Die Zeit wird knapp.

(...) Am 31. Mai 2016 wollen sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung in einer weiteren Sonderkonferenz im Bundeskanzleramt auf die Leitlinien der künftigen Förderung erneuerbarer Energien einigen.

Seit Monaten ringen das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), die Staatskanzleien der Länder und die energiepolitischen Sprecher der Parteien um die Ausgestaltung der künftigen EEG-Förderung.

Angesichts des geplanten Umbaus des Energiesystems betrifft die Energiepolitik längst nicht mehr nur Energieversorger oder Windparkbetreiber, sondern die Gesellschaft und jeden Stromkunden.

Das sind die wesentlichen Konfliktfelder:

- Begrenzung der vom Stromkunden zu zahlenden EEG-Umlage - Netzengpässe für den Transport des Stroms aus dem Norden in die Verbrauchszentren des Südens

- Drohende Verfehlung der deutschen CO2-Einsparziele - Kürzungen bei den Zubaumengen und damit fehlende Planungssicherheit für die Projektbetreiber

- Erhalt der Akteursvielfalt im Stromsektor

"Ausgerechnet der Ausbau des kostengünstigen Windstroms aus Windenergieanlagen an Land soll gebremst werden, das können wir nicht nachvollziehen", kritisiert Hartmut Kluge, Spezialist für erneuerbare Energien bei der Bremer Landesbank (BLB).

Die Bank ist einer der wichtigsten Finanzierungspartner der Windbranche in Deutschland.

Die BLB plädiert für eine Beibehaltung der 2014 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Ausbauplanung von 2.500 MW zzgl. der Nennleistung abgebauter Altanlagen entsprechend dem bisher in § 3 EEG verankerten Ausbaukorridor.

Kluge: "Nach unserer Auffassung sollten die Rahmenbedingungen weiter so gesetzt werden, dass ein Ausbau der erneuerbaren Energien den Zielsetzungen der Klimakonferenz von Paris Rechnung trägt und der Ausstoß von CO2 in der Energiewirtschaft deutlich reduziert wird.

Bereits jetzt ist klar, dass Deutschland das selbst gesteckte Ziel einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 40% gegenüber 1990 deutlich verfehlen wird.

Eine deutliche Reduzierung der Ausbauleistung der Windenergie an Land würde diesem Ziel nicht entsprechen - deshalb engagieren wir uns für eine Beibehaltung des Ausbaupfads."

Zudem droht mit der Umstellung der Förderung auf ein Ausschreibungssystem, die bisherige Akteursvielfalt in einem Verdrängungswettbewerb unterzugehen.

Bislang hat das BMWi keine Bereitschaft erkennen lassen, eine im Einklang mit den EU Energie- und Umwelt-Beihilfeleitlinien zulässige Ausnahmeregelung für kleinere Branchenteilnehmer zuzulassen.

"Dabei ist gerade die regionale Verankerung raumbedeutender Kraftwerksprojekte wichtig für die Akzeptanzerhaltung des Umbaus unserer Energiewirtschaft," betont Kluge.

Grund genug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLB aus dem Bereich "Projektfinanzierung Erneuerbare Energien", Flagge zu zeigen und sich am 25. Mai an der branchenweiten "Warnminute 5 vor 12" zu beteiligen.

Pressekontakt:

Ina Elbin
Pressesprecherin
Telefon: 0421 332-2540
Mobil: 0172 9950766
E-Mail: ina.elbin@bremerlandesbank.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/109142/3336208, Autor siehe obiger Artikel.

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Die Bremer Landesbank zur Novellierung des EEG:

Bremen/Oldenburg (ots) - Die Zeit wird knapp.

(...) Am 31. Mai 2016 wollen sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung in einer weiteren Sonderkonferenz im Bundeskanzleramt auf die Leitlinien der künftigen Förderung erneuerbarer Energien einigen.

Seit Monaten ringen das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), die Staatskanzleien der Länder und die energiepolitischen Sprecher der Parteien um die Ausgestaltung der künftigen EEG-Förderung.

Angesichts des geplanten Umbaus des Energiesystems betrifft die Energiepolitik längst nicht mehr nur Energieversorger oder Windparkbetreiber, sondern die Gesellschaft und jeden Stromkunden.

Das sind die wesentlichen Konfliktfelder:

- Begrenzung der vom Stromkunden zu zahlenden EEG-Umlage - Netzengpässe für den Transport des Stroms aus dem Norden in die Verbrauchszentren des Südens

- Drohende Verfehlung der deutschen CO2-Einsparziele - Kürzungen bei den Zubaumengen und damit fehlende Planungssicherheit für die Projektbetreiber

- Erhalt der Akteursvielfalt im Stromsektor

"Ausgerechnet der Ausbau des kostengünstigen Windstroms aus Windenergieanlagen an Land soll gebremst werden, das können wir nicht nachvollziehen", kritisiert Hartmut Kluge, Spezialist für erneuerbare Energien bei der Bremer Landesbank (BLB).

Die Bank ist einer der wichtigsten Finanzierungspartner der Windbranche in Deutschland.

Die BLB plädiert für eine Beibehaltung der 2014 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Ausbauplanung von 2.500 MW zzgl. der Nennleistung abgebauter Altanlagen entsprechend dem bisher in § 3 EEG verankerten Ausbaukorridor.

Kluge: "Nach unserer Auffassung sollten die Rahmenbedingungen weiter so gesetzt werden, dass ein Ausbau der erneuerbaren Energien den Zielsetzungen der Klimakonferenz von Paris Rechnung trägt und der Ausstoß von CO2 in der Energiewirtschaft deutlich reduziert wird.

Bereits jetzt ist klar, dass Deutschland das selbst gesteckte Ziel einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 40% gegenüber 1990 deutlich verfehlen wird.

Eine deutliche Reduzierung der Ausbauleistung der Windenergie an Land würde diesem Ziel nicht entsprechen - deshalb engagieren wir uns für eine Beibehaltung des Ausbaupfads."

Zudem droht mit der Umstellung der Förderung auf ein Ausschreibungssystem, die bisherige Akteursvielfalt in einem Verdrängungswettbewerb unterzugehen.

Bislang hat das BMWi keine Bereitschaft erkennen lassen, eine im Einklang mit den EU Energie- und Umwelt-Beihilfeleitlinien zulässige Ausnahmeregelung für kleinere Branchenteilnehmer zuzulassen.

"Dabei ist gerade die regionale Verankerung raumbedeutender Kraftwerksprojekte wichtig für die Akzeptanzerhaltung des Umbaus unserer Energiewirtschaft," betont Kluge.

Grund genug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLB aus dem Bereich "Projektfinanzierung Erneuerbare Energien", Flagge zu zeigen und sich am 25. Mai an der branchenweiten "Warnminute 5 vor 12" zu beteiligen.

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Mobil: 0172 9950766
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